Probleme bei der Ausweitung der hausärztlichen und psychiatrischen Sprechstunden in den drei Schwerpunktpraxen

In Drs. 23/1210 nimmt der Senat Stellung zum Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 22/17218 vom 18. Dezember 2024 und nimmt Stellung zur geforderten Ausweitung der hausärztlichen und psychiatrischen Sprechstunden in den drei Schwerpunktpraxen. Demnach würden aktuell und somit über ein halbes Jahr nach dem Ersuchen intensive Gespräche laufen und man plane „mittelfristig“ eine Erweiterung des Sprechstundenangebots zu erreichen. „Mittelfristig“ skizziert im üblichen Sprachgebrauch einen Zeitraum von einem bis drei Jahren, was doch ein ziemlich langer Zeitraum sein kann, angesichts des aktuellen Mangels und medizinischer Versorgung. Dank der Ende 2024 veröffentlichen Broschüre „Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen“ ist transparent einsehbar, wie die aktuellen Sprechstunden sind.

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