Zur Entlastung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle hatte der Senat Ende 2024 eine vorläufige Fachanweisung erlassen. Doch erfüllt die „Fachanweisung über vorübergehende Abweichungen von einzelnen Vorgaben der Fachanweisung über Hilfen für obdach- und wohnungslose Personen durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle“ ihren Zweck? Längere Bewilligungszeiträume, Weiterbewilligungen ohne erneute Prüfung sowie um einen weitgehenden Verzicht auf das Erfordernis einer persönlichen Vorsprache und auf das Aufstellen von Hilfeplänen sollen Obdachlosigkeit durch Wohnungserhalt bewirken. Zugleich stellt sich auch die Frage, ob die Maßnahmen Auswirkungen auf Vermieter haben, Wohnungen an die Zielgruppe zu vermieten. Aktuell wird das 20 Jahre alte Konzept der Fachstellen im Rahmen eines Projekts grundsätzlich hinterfragt. Drs. 22/18155 informierte über erste Gespräche, die im Februar 2025 hierzu bereits gelaufen seien.
