Feuert der Senat den Wettbewerb um Fachkräftemangel unnötig an?

Während sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage das Thema Fachkräftemangel in den meisten Branchen abgeschwächt hat, gilt im Bereich der Sozialpädagogik und Soziale Arbeit immer noch ein Mangel an Fachkräften. Die Sozialunternehmen, aber auch die Verwaltung/Behörden werben um die Fachkräfte, wobei auf staatlicher Ebene der Tarifvertrag der Länder mit seiner Entgeltordnung häufig die Messlatte bei der Bezahlung darstellt.

Die Bezahlung erfolgt hier je nach Einstufung der Tätigkeiten laut Anlage des Tarifvertrages zumeist in den Stufen S11a bis S13, was jeweils in Stufe 1 für Berufseinsteiger einem Bruttogehalt von 3.633 bis 3.848 Euro entspricht, bei mehreren Jahren Berufserfahrung in Stufe 4.165 bis 4.483 Euro. Viele über Zuwendungen der FHH finanzierte Träger berichten, dass sie für ihre Beschäftigten zumeist eine Einstufung in S 11a erhalten, manchmal sogar deutlich drunter mit S9 (Stufe: 3.453 Euro, Stufe 3: 4.042 Euro).

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