Aktuell ist es zu Irritationen gekommen, da Mitarbeitenden der kommunalen Seniorenberatung untersagt wurde, an einer Informationsveranstaltung der Seniorenunion der CDU teilzunehmen, um dort über Aufgaben und Angebote der Seniorenberatung zu informieren. Bei der geplanten Veranstaltung handelte es sich nach Angaben der Initiatoren um ein nicht wahlbezogenes, öffentliches Informationsformat für ältere Bürgerinnen und Bürger. Vor dem Hintergrund, dass die Seniorenberatung ein durch öffentliche Mittel finanzierter Fachdienst mit dem Auftrag der neutralen Beratung aller Menschen ab 60 Jahren ist, stellt sich die Frage, ob die derzeitige Handhabung des Neutralitätsgebotes die Erreichbarkeit der Zielgruppe unnötig einschränkt.
