Leider sind es keine Mentholkaugummis, die aus einer Metalldose vor dem Eingangstor eines Hamburger Gymnasiums die Runde machen, sondern „Snus“. Die kleinen, weißen, aus einem Pulver aus Nikotinsalzen, Süßstoffen und Aromen wie Minze oder Beeren bestehenden Nikotinbeutel machen wach, leistungsfähig und süchtig. Zudem können sie Nebenwirkungen wie Übelkeit und Schwindel erzeugen. Eigentlich sind Nikotinbeutel, die keinen Tabak, aber bis zu viermal so viel Nikotin enthalten können wie klassische Zigaretten, verboten. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg mit seinem Beschluss vom 5. März 2021 (7 E 73/21). Doch die Realität belegt, dass ein Verbot, das nicht ausreichend kontrolliert wird, wertlos ist. Die deutsche Politik weiß das durchaus und richtet den Blick vor allem auf die EU, weil ein nationales Vorgehen in Zeiten von europaweiten Onlinehandel kaum zu einer vollständig klaren rechtlichen Regelung führen würde.
