Kinder mit einer (drohenden) Behinderung haben besondere Bedürfnisse und brauchen verstärkt Unterstützung. Für sie und ihre Familien ist die Situation derzeit jedoch besonders schwierig, da es nicht ausreichend Kita-Frühförderplätze und Probleme mit den Betriebserlaubnissen für inklusiv arbeitende Kitas gibt. Um Kinder im Bereich Eingliederungshilfe zu betreuen, benötigt eine Einrichtung eine besondere Betriebserlaubnis. Bestehende Betriebserlaubnisse wurden für einige inklusiv arbeitende Kitas in Hamburg von der Sozialbehörde aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung eingeschränkt. Kitas, die zuvor mit Ausnahmegenehmigungen Kinder mit Eingliederungshilfe betreuten, benötigen nun eine spezifische Betriebserlaubnis für die Eingliederungshilfe, um diese Kinder weiterhin betreuen zu dürfen. Diese Änderung führt unter anderem zu bürokratischen und baurechtlichen Hürden, die viele Träger nicht kurzfristig bewältigen können. In einigen Fällen droht dadurch, dass Kinder ihren Kita-Platz verlieren. Bedingt durch einen schon lange anhaltenden Personalmangel in der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde dauern die Verfahren zur Erteilung oder Änderung einer solchen Betriebserlaubnis in der Regel viele Monate.