Mit der Drs. 23/821 hat die Hamburgische Bürgerschaft das historische Unrecht gegenüber gehörlosen Menschen benannt, die Umsetzung des sogenannten Gebärdensprachverbots ausdrücklich bedauert, die Betroffenen um Entschuldigung gebeten und die wissenschaftliche Aufarbeitung in Hamburg auf den Weg gebracht. Hamburg hat damit ein wichtiges Signal gesetzt.
Zugleich hat die Bürgerschaft festgestellt, dass die Anwendung der sogenannten oralen Methode und die daraus resultierenden Leiderfahrungen nicht nur die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern alle sechzehn Bundesländer betreffen. Es ist daher geboten, dass die Aufarbeitung dieses historischen Unrechts auch in den anderen Bundesländern vorangebracht wird.
