Drs. 23/4033 lässt einige Details offen. So erwähnt der Senat, dass in Altona die Straßensozialarbeit derzeit noch durch freie Träger umgesetzt werde. Welche Träger sind es, die dann mit wie viel Vollzeitäquivalenten zu wann wegfallen und auf Basis welcher Vereinbarungen/Verträge führen sie bis zur Übernahme durch das Bezirksamt die Aufgabe durch?
