Wird die Auszahlung von Blindengeld/-hilfe erschwert? Dieser Eindruck entsteht bei der Schilderung der Zustände am Beispiel des Fachamtes Grundsicherung beim Bezirksamt Eimsbüttel. Für behinderte Menschen, deren Wohnsitz in Hamburg ist, bleibt qua Gesetz (SGB) lebenslang Hamburg zuständig, sofern zum Zeitpunkt des Umzugs in eine Einrichtung außerhalb Hamburgs der Wohnsitz eben Hamburg ist. So ist es im SGB festgelegt und analog in jedem Bundesland für die jeweiligen BürgerInnen geregelt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise das Fachamt Grundsicherung beim Bezirksamt Eimsbüttel bestreitet die Zuständigkeit für den Blindengeldanspruch, was nicht dem geltenden Gesetz entspricht, so der Eindruck von Betroffenen.