„Eine wesentliche Neuerung durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist die Möglichkeit der Erlaubniserteilung für die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen, OnlinePoker und Online-Casinospielen“, schrieb der Senat im Jahr 2022. „Hierdurch soll spielwilligen Personen, deren Nachfrage sich nicht in weniger gefährliche Spielformen kanalisieren lässt, eine weniger gefährliche Alternative zum bisherigen Schwarzmarkt geboten werden, in der Schutzmaßnahmen gegen Spielsucht, gegen Manipulationen und andere betrügerische Aktivitäten vorgeschrieben sind und tatsächlich durchgeführt werden, sodass ein kontrolliertes Spiel in geordneten Bahnen ermöglicht wird.“
Suchtberater und legale Online-Anbieter kritisieren aber, dass illegale Anbieter im Netz sich weiter tummeln und beim Googeln leicht zu finden sind. Zwar gibt es auf der Internetseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) eine sogenannte Whitelist, auf der Anbieter mit Genehmigung aufgeführt sind, aber erstens muss man die erst kompliziert downloaden, Niedrigschwelligkeit ist also nicht gegeben, zudem wird wohl kaum ein Spielsüchtiger sich vorab informieren, so denn er überhaupt von der Existenz der GGL weiß.