Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung – warum ist die Ombudsstelle Eingliederungshilfe nicht mehr besetzt?
Im Tätigkeitsbericht 2023 der Schlichtungsstelle nach § 13a des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Drs. 22/14720) erwähnt der Senat die Ombudsstelle Eingliederungshilfe als Adresse für Unterstützung und Beratung. Doch wer auf die Seite der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) geht, erfährt, dass die Stelle zurzeit nicht besetzt ist und auch nicht bekannt ist, ob und wann die Beratung fortgeführt werden kann.