Wie sieht die weitere Planung öffentlich-rechtlicher Unterkünfte (örU) aus?

Damit die Integration gelingt – mit welchem Bedarf an öffentlich-rechtliche Unterkünften (örU) plant der Senat für die kommenden beiden Haushaltsjahre?

Obwohl der Senat im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Einzelplan 4 betont, dass bezüglich der Flüchtlings-Zuzugszahlen mittelfristig keine Entspannung zu erwarten ist, sinkt der Einsatz für die Kosten aus Transferleistungen vom Ist im Jahr 2023 in Höhe von 325 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 auf 165 Millionen Euro beziehungsweise 152 Millionen Euro. Als Begründung hierfür heißt es: „Gegenüber dem Ist-Bewirtschaftungsergebnis der Jahre 2022 und 2023 sinken die Annahmen im Planungszeitraum, weil zwischenzeitlic die Gebühren für die öffentlich veranlasste Unterbringung dem Kostenniveau angepasst wurden. Diese Produktgruppe enthält im Planungszeitraum 19 voraussichtliche Zuwendungen, die nicht den gesetzlichen Leistungen zuzuordnen sind.

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